Wikingerin im Prachtgewand, Bronze
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Das Vorbild für dieses Amulett stammt aus einem Bootsgrab bei Tuna im schwedischen Uppland. Bei der Trägerin des Originals muß es sich um eine hochangesehene weibliche Person gehandelt haben, denn ihre Beigaben waren wertvoll und reichhaltig. Die Darstellung zeigt eine weibliche Figur im Prachtgewand. Wenn es sich nicht um eine Wikinger-Fürstin handelt, könnte es auch die Darstellung einer Fylgja, Dise, Norne oder Walküre sein.
Allgemeine Informationen:
Als Fylgja bezeichnet man in der germanischen Kultur einen weiblichen Folgegeist, über welchen jeder Mensch verfügt und welcher ihn Zeit seines Lebens begleitet. Ähnlichkeiten zur modernen Engel-Esoterik sind durchaus feststellbar, eine Gleichsetzung ist allerdings keineswegs angezeigt.
Disen sind weibliche Schutzgottheiten, denen in Skandinavien traditionell zu Winterbeginn ein Opferfest ausgerichtet wurde - das Disenblot. Aber auch in Deutschland finden sich Hinweise auf die Disenverehrung und selbst der rheinische Matronenkult muß vermutlich dazu gezählt werden. Ob man die Hagedisen (Hexen) auch dazu rechnen kann ist dagegen trotz der Namensgleichheit noch nicht gesichert.
Nornen sind die drei Schicksalsgottheiten mit den Namen "Urd" (das Gewordene), "Verdandi" (das, was wird) und "Skuld" (das was werden wird) - was jedoch nicht mit dem Verständnis der heutigen Begriffe Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gleichzusetzen ist.
Walküren nennt man weibliche Geistwesen, die dem Gefolge Odins angehören. Sie erwählen gefallene Krieger vom Schlachtfeld, kühren sie als "Einherjer" (die ehrenvoll Gefallenen) und begleiten sie nach Wallhall. Aber auch die Göttin Freyja wird u. a. als oberste Walküre bezeichnet, denn sie hat die erste Wahl noch vor Odin, dem Allvater.
Als Bootsgrab bezeichnet man eine Bestattungsvariante, welche von etwa 600 bis 1050 n. d. Zt. vorwiegend in Schweden praktiziert wurde. Die meisten Bootsgräberfelder sind vendelzeitlich (ca. 550 bis 800 n. d. Zt.), aber auch wikingerzeitliche Beisetzungen, dann mit spärlicheren Beigaben, wurden in dieser Form praktiziert. Als Boote werden hier nicht seetaugliche Wasserfahrzeuge mit einer Länge zwischen etwa 4 und 13 m bezeichnet.
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